Die Förderung „Baumschnitt-Streuobst“ aus der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg hat das Ziel, durch einen fachgerechten Baumschnitt die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu unterstützen und den Lebensraum für Streuobstwiesen typische Tiere und Pflanzen zu fördern.
Über einen Sammelantrag bündelt der OGV-Neuhausen Streuobstflächen mehrerer Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Pächterinnen und Pächter, sodass 100 bis 1.500 Bäume in einem Antrag zusammengefasst sind.
Dazu müssen die beantragten Bäume im Förderzeitraum mindestens zweimal fachgerecht geschnitten werden. Dabei bekommen Sie einen Pauschalbetrag von 30 Euro pro fachgerecht geschnittenen Baum innerhalb der Förderperiode von fünf Jahren.
Dieses Angebot führen wir für jeden Streuobstwiesenbesitzer ob Mitglied oder nicht. Habe Sie Interesse an diesem Angebot? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Weitere Informationen finden Sie unter Förderung Baumschnitt.